Rechte und Pflichten des Vermieters

Der Vermieter das Recht, dass ihm die vereinbarte Miete und Kaution gezahlt wird. Als einer der Hauptpflichten des Gewerbemietvertrages muss der Vermieter dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der angemieteten Räumlichkeiten gewährleisten. Dazu gehört auch die (Instandsetzungs-)Pflicht, die Immobilie über die gesamte Mietdauer in einem uneingeschränkt nutzbaren Zustand zu erhalten. Etwaige Mängel müssen vom Vermieter beseitigt werden. Dazu gehört z.B. die Erneuerung der Heizungsanlage oder der sanitären Anlagen. Dem Vermieter obliegt zudem die Pflicht, den Mieter vor konkurrierenden Unternehmen in unmittelbarer Umgebung zu schützen. Ihm ist es z.B. verboten, auf demselben Grundstück oder in demselben Gebäude, Räumlichkeiten an Konkurrenzunternehmen zu vermieten. Den Vermieter trifft zudem eine Verkehrssicherungspflicht. Er muss also dafür Sorge tragen, dass in der Immobilie selbst und um die Immobilie herum, niemand zu Schaden kommt. Dieser Pflicht kann er z.B. nachkommen, indem er auf dem zur Immobilie gehörenden Gehweg bei Glätte streut. Schließlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, sämtliche negativen Einflüsse, die für den Mieter, seine Mitarbeiter und seine Kunden entstehen, zu beseitigen. Dazu zählen z.B. unzumutbare Gerüche oder Lärmbelästigungen.