Dach- und Fachklausel

Eine Dach- und Fachklausel ist eine häufig in Gewerbemietverträgen zu findende Vertragsklausel, die Schönheitsreparaturen sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten betrifft. Grundsätzlich ist es im Gewerbemietrecht, ähnlich wie im Wohnraummietrecht, so, dass die Instandsetzung und Erhaltung des Mietobjekts dem Vermieter obliegt. Im Gewerbemietrecht können Schönheitsreparaturen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten jedoch durch eine sog. Dach- und Fachklausel auch auf den Mieter übertragen werden. Der Umfang dieser Klausel bezieht sich nach überwiegender Auffassung auf das Dach sowie die tragenden Gebäudeteile. 

Die Dach- und Fachklausel kann individuell und einzelvertraglich zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt werden oder durch AGB in den Gewerbemietvertrag eingebracht werden. Da AGB vom Vermieter im Mietvertrag vorgegeben werden und den Mieter keinen Verhandlungsspielraum bzgl. des Inhalts lassen, wird Wirksamkeit von AGB strenger beurteilt als die der Individualabsprache. Soll der Mieter durch die Dach- und Fachklausel zudem fast die gesamte Sachgefahr der Gewerbemietsache übernehmen, ist die Klausel nur zulässig, wenn dies zumindest an anderer Stelle ausgeglichen wird, z.B. durch einen geringeren Mietpreis.